Alle zwei Minuten wird in Deutschland in eine Wohnung eingebrochen. Auf ihrer Suche nach Bargeld, Wertpapieren, Schmuck und anderen werthaltigen Gegenständen zerstören die Täter häufig auch die Wohnungseinrichtung ihrer Opfer. Vandalismusschäden wie zertrümmerte Möbel, aufgeschlitzte Polster oder mit Farbe besprühte Wände und Einrichtungsgegenstände sind die Folge, wenn die Beute geringer ausfällt als vom Eibrecher erhofft.
Neben Einbruchdiebstahl und Vandalismus sollten Sie Ihr Eigentum auch gegen Zerstörung oder Beschädigung durch Wasser, Feuer und Sturm versichern. Eine Hausratversicherung ist die solide Basis zur finanziellen Absicherung für Ihr Hab und Gut. Auch Folgekosten, die im Zusammenhang mit einem Hausratschaden entstehen, können versichert werden, zum Beispiel Aufräumkosten, Hotelunterbringung (wenn die Wohnung aufgrund des Schadens nicht genutzt werden kann) oder Reparaturkosten.
Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz und schließen Sie auch Leistungen für diese Fälle ein:
Überspannungsschäden an elektrischen Geräten durch Blitzschlag
Glasbruchschäden an Gebäude und Mobiliar
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
Fahrraddiebstahl
Erhöhte Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Die meisten Versicherer bieten standardisierte Verträge. Wir haben mit unseren Kooperationspartnern spezielle Versicherungskonzepte entwickelt, die Ihnen eine Vielzahl verbesserter Vertragsbedingungen garantieren – und das zum günstigen Preis.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: