Grundstückshaftpflicht

Erwerben Sie ein unbebautes Grundstück lange bevor Sie dieses bebauen möchten, benötigen Sie eine Grundstückshaftpflichtversicherung.

Später als Bauherr haften Sie grundsätzlich ab Baubeginn und für alle Schäden, die Dritte im Zusammenhang mit dem Bauobjekt erleiden. Wird zum Beispiel ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt, ein PKW demoliert oder fällt ein Kind in die schlecht ausgeleuchtete Baugrube, muss der Bauherr für den Schaden aufkommen. Ansprüche Dritter können Ihre wirtschaftliche Existenz (und damit auch das Bauvorhaben) in höchstem Maß gefährden. Deshalb ist dieser Versicherungsschutz ein Muss für jeden Bauherrn.

Risikoanalyse Haftpflichtversicherung