Deutschland hat weltweit eines der am besten entwickelten Versorgungssysteme. Aber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können mit den Verbesserungen der medizinischen Versorgung schon seit Jahren nicht mehr Schritt halten. Das soziale Sicherungssystem des Staates stellt nur eine Basisversorgung bereit.
Es ist an der Zeit, einige Fragen zu stellen:
Sind Sie gesetzlich versichert, könnten sich aber aufgrund Ihres Einkommens auch für die private Krankenversicherung entscheiden?
Wollen Sie gesetzlich krankenversichert bleiben, aber die Lücken im Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung schließen? Mit Zusatzbausteinen können Sie genau den Schutz bekommen, der Ihren Wünschen und Ansprüchen gerecht wird.
Sie wissen, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung oft bei weitem nicht ausreichen, die tatsächlichen Kosten zu decken? Möchten Sie die finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit für sich und Ihre Familie verringern?
Reisen Sie aus beruflichen Gründen in ein Land, mit dem die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen unterhält, oder wollen Sie dort Urlaub machen?
Sie möchten Ihren Kindern eine optimale medizinische Versorgung bieten? Dazu gehört manchmal auch eine Behandlung durch den Chefarzt oder einen Heilpraktiker.
Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit ja beantworten, lohnt es, sich genauer über die private Kranken- und Pflegeversicherung zu informieren.
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Neben einem größeren Leistungsspektrum liegt der wesentliche Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) in der Berechnung des Beitrags. Während die GKV den Beitrag ausschließlich an Ihr Bruttoeinkommen koppelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV), orientiert sich der Beitrag in der PKV an individuellen Faktoren:
zu versichernde Person(en), Alter und Gesundheitszustand
gewünschter Leistungsumfang: ambulante Versorgung, Krankenhausaufenthalt, zahnärztliche Leistungen und Zahnersatz, Krankentagegeld (als Ausgleich für Verdienstausfall), Pflegekosten- oder Pflegetagegeld sowie
voraussichtliche Ausgaben des Versichertenkollektivs für Leistungen und Anteil zur Beitragsstabilisierung während der Vertragslaufzeit
So unterschiedlich Ihre Interessen und Motive bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung sein können, so vielfältig ist auch das Angebot der Versicherer. Nicht alle Anbieter sind gleichermaßen leistungsfähig. Auf Basis Ihrer Wünsche und Erwartungen an den optimalen Versicherungsschutz unterstützen wir Sie, bei der Vielzahl von Tarifbausteinen und Kombinationsmöglichkeiten den Überblick zu behalten.
Unser Tipp: Als Versicherungsmakler vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und sind in Ihrem Auftrag tätig. So stellen wir sicher, dass Sie auf Basis neutraler, transparenter Informationen und fachkundiger Beratung die richtige Entscheidung treffen können.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: