Über acht Millionen Menschen kommen in Deutschland jedes Jahr bei Unfällen zu Schaden und erleiden dabei häufig schwere Verletzungen. In vielen Fällen hat das ernsthafte Konsequenzen: Durch die gesundheitliche Beeinträchtigung geht nicht nur Lebensqualität verloren, die Folgen können auch die weitere Zukunft gefährden.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Als „Arbeitsplatz“ gilt bei Kindern der Kindergarten oder die Schule und bei Studierenden die Hochschule oder Universität. Rund 60 Prozent aller Unfälle passieren aber nicht im schulischen oder beruflichen Umfeld, sondern in der Freizeit oder zuhause. Hier schützt eine private Unfallversicherung. Besonders wichtig ist sie für Menschen, die das finanzielle Risiko eines Unfalls zu 100 Prozent selbst tragen, weil sie nicht gesetzlich unfallversichert sind. Das sind beispielsweise Hausfrauen und Hausmänner, Ruheständler und andere nicht Berufstätige sowie Selbstständige ohne freiwillige gesetzliche Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung bietet verschiedene Leistungsarten und -komponenten. Sie können die Unfallversicherung nicht nur für sich selbst, sondern für Ihre gesamte Familie abschließen. Jede mitversicherte Person erhält so den individuell notwendigen Versicherungsschutz. Versichert werden können zum Beispiel
Invaliditätsleistung
Unfalltodesfallleistung
Unfallkrankenhaus- und Genesungsgeld
Unfalltagegeld
Erweiterte Übergangsleistung
Kosmetische Operationen
Unfallrente
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für eine Leistung ist immer, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch einen Unfall hervorgerufen wurde. Gesundheitsschäden, die durch eine Krankheit verursacht wurden, sind in der Regel nicht versichert.
Unser Tipp: Die private Unfallversicherung bietet Ihnen eine umfassende Absicherung: zuhause, in der Freizeit und im Berufsleben, weltweit und rund um die Uhr.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: