Ob Leichtsinn oder Missgeschick: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen und dem Geschädigten Schadensersatz leisten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt das so: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Ein Malheur passiert schnell: Ob Sie bei Freunden Rotwein auf dem Teppichboden verschütten, als Radfahrer aus Unachtsamkeit einen Fußgänger anfahren, eine vom Dach Ihres Hauses herabfallende Dachpfanne einen Passanten verletzt oder Ihr Hund den Briefträger beißt. Verursacher eines Schadens haften lebenslang in unbegrenzter Höhe und mit ihrem gesamten Vermögen. Das kann im schlimmsten Fall die finanzielle Existenz kosten. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen. Für jeden Lebensbereich gibt es die passende Lösung:
Private Haftpflichtversicherung
Wenn Sie anderen Schaden zufügen, müssen Sie diesen ersetzen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Wenn es sein muss, ein Leben lang. Haus und Grundbesitz, Bankguthaben, das laufende Einkommen, sogar ein Lottogewinn oder eine spätere Erbschaft können herangezogen werden, um die Forderungen des Geschädigten zu befriedigen. Damit dies für Sie nicht zur persönlichen Katastrophe wird, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Diese tritt für Sie ein und übernimmt die Kosten zur Wiedergutmachung des von Ihnen verursachten Schadens. Wenn unberechtigte oder zu hohe Schadensersatzforderungen an Sie gestellt werden, setzt der Versicherer Ihr Recht für Sie durch und wehrt die Forderungen für Sie kostenfrei ab.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Auch der freundlichste Vierbeiner kann einen schweren Unfall verursachen. Wenn es nicht beim Blechschaden bleibt, sondern auch Menschen zu Schaden kommen, wird es schnell teuer. Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für alle Schäden, die Ihr Liebling verursacht, nach Paragraf 833 BGB.
Führen Katzen oder andere zahme Haustiere wie zum Beispiel Kaninchen einen Schaden herbei, leistet Ihre private Haftpflichtversicherung. Für Schäden durch Hunde, Pferde oder Ponys zahlt sie jedoch nicht. Hier schützt Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Auch ein Freund, Verwandter oder Nachbar, der Ihr Tier gelegentlich aus Gefälligkeit beaufsichtigt, ist mitversichert. Übrigens: In einigen Bundesländern besteht sogar die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Immobilienbesitzer haften für den Fall, dass ein anderer zu Schaden kommt, weil ihr Besitz nicht gefahrenfrei und verkehrssicher war. Selbst genutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Für vermietetes Wohneigentum brauchen Sie jedoch eine spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Diese leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die können zum Beispiel eintreten, weil Sie Ihre Streupflicht im Winter vernachlässigt haben und jemand vor Ihrem Haus stürzt oder weil aufgrund baulicher Mängel wie glatte Treppenstufen, lose Teppichbeläge oder schlechte Beleuchtung ein Unfall passiert.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser ungenießbar für den menschlichen Gebrauch machen. Heizöl-, Benzin- oder Dieseltanks stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Inhaber haften für Gewässerschäden nach dem Wasserhaushaltsgesetz auch ohne eigenes Verschulden. Es drohen erhebliche Schadensersatzansprüche aus Schäden an Gewässern sowie aus Rettungskosten (Maßnahmen, die einen drohenden Gewässerschaden abwenden sollen, zum Beispiel Ausheben, Abfahren oder Ausbrennen von Erdreich). Eine Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Unser Tipp: Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen. Sparen Sie also bei Ihrem Haftpflichtschutz nicht am falschen Ende und entscheiden Sie sich für ausreichende Deckungssummen (mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden). Das kostet nur wenig mehr und macht sich im Ernstfall bezahlt.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: