Alle acht Minuten passiert in Deutschland ein Wohnungseinbruch. Auf der Suche nach Bargeld, Wertpapieren, Schmuck und anderen wertvollen Gegenständen werden die Täter häufig fündig, denn sie spüren auch vermeintlich sichere Verstecke auf. Oft kommt zum Verlust noch eine beschädige Wohnungseinrichtung hinzu. Gerade wenn die Beute geringer ausfällt als geplant, richten Einbrecher aus Enttäuschung zusätzliche Schäden durch Vandalismus an. Zertrümmerte Schränke, aufgeschlitzte Polster, mit Farbe besprühte Wände und Einrichtungsgegenstände oder geflutete Fußböden sind die Folge.
Eine Hausratversicherung bewahrt Versicherte vor dem finanziellen Verlust. Neben Einbruchdiebstahl und Vandalismus leistet sie bei Zerstörung oder Beschädigung Ihres Eigentums durch Leitungswasser, Feuer und Sturm. Auch Folgekosten, die im Zusammenhang mit einem Hausratschaden entstehen, können versichert werden. Das sind zum Beispiel Kosten für Aufräumarbeiten, Hotelunterbringung oder Reparaturen.
Leistungsfähige Tarife zahlen auch bei Überspannungsschäden, Diebstahl aus Kraftfahrzeugen oder bei Fahrraddiebstahl. Die meisten Versicherer bieten standardisierte Verträge. Wir haben mit unseren Kooperationspartnern spezielle Versicherungskonzepte entwickelt, die Ihnen eine Vielzahl verbesserter Vertragsbedingungen garantieren – und das zum besonders günstigen Preis. Darüber hinaus empfehlen wir dringend, Leistungen bei Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen zu vereinbaren.
Unser Tipp: Jede noch so kleine Anschaffung erhöht den Wert Ihres Eigentums. Im Laufe der Jahre kommt da einiges zusammen. Wir beraten Sie, wie Sie eine angemessene Versicherungssumme ermitteln können.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: