Ein Streit kommt oft unverhofft. Wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, sind Sie häufig auf einen Anwalt angewiesen. Das kann teuer werden. Trifft man sich vor Gericht, führt das zu weiteren Kosten. Ohne es zu wollen und oft schneller als Ihnen lieb ist, können Sie in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Schnüren Sie aus verschiedenen Leistungsbausteinen das für Sie passende Rechtsschutzpaket. Hier einige Beispiele:
Schadensersatz-Rechtsschutz
Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt und möchten nun Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher auf Schadensersatz durchsetzen.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung leistet nicht angemessen und Sie müssen einen Prozess vor einem deutschen Sozialgericht anstrengen, um Ihr Recht zu bekommen.
Steuer-Rechtsschutz
Eine „klassische Situation“ für den Steuer-Rechtsschutz tritt ein, wenn das Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung nicht anerkennen will.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Mit diesem Baustein haben Sie Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter durchsetzen wollen. Beispiele hierfür können Mieterhöhungen, Kündigungen oder Auseinandersetzungen um die Betriebskostenabrechnung sein.
Arbeits-Rechtsschutz
Es kommt zu erheblichen Unstimmigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber, Sie erhalten die Kündigung und möchten sich mit einer Kündigungsschutzklage dagegen wehren.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Arbeitsrechtsstreit in der ersten Instanz jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits, ihre Anwaltskosten selbst tragen muss.
Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz
Die Verwaltungsbehörde will Ihnen den Führerschein entziehen, weil Sie Verkehrsvorschriften verletzt haben sollen. Sie wehren sich im Wege eines Widerspruchsverfahrens.
In diesen Fällen schützt Sie eine private Rechtsschutzversicherung. Sie sorgt dafür, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch bekommen.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: