Die kapitalgedeckte Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist im Prinzip eine Rentenversicherung mit Garantieleistungen. Erlebt der Versicherte den vereinbarten Rentenbeginn, erhält er lebenslang eine monatliche Garantierente. Stirbt er vorzeitig, werden Leistungen nur dann fällig, wenn eine Hinterbliebenenvorsorge mitversichert ist.
Der Staat fördert die Basisrente. Ihr Beitrag zählt zu den Sonderausgaben und bleibt im Rahmen von Höchstgrenzen steuerfrei. Erst die späteren Renten werden voll versteuert. In 2024 können maximal 27.565 Euro (alleinstehend) begünstigt angelegt werden (Ehepartner 55.130). Bereits seit 2023 und somit auch im Jahr 2024 bleiben davon 100 Prozent steuerfrei.
Der Gesetzgeber stellt einige Anforderungen an eine Basisrente:
Der Vertrag muss eine lebenslange Rentenleistung bieten und darf kein Kapitalwahlrecht vorsehen.
Die Rentenzahlung darf erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen (gilt für Verträge, die seit 2012 abgeschlossen wurden).
Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Allerdings kann eine zusätzliche Hinterbliebenenrente für Ehegatten oder Kinder vereinbart werden.
Die Ansprüche aus der Basisrente dürfen nicht beliehen, übertragen oder veräußert werden.
Je nach persönlicher Risikoneigung ist die Basisrente als klassische Versicherung oder in Form einer fondsgebundenen Variante möglich.
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten. Insbesondere für Selbstständige ist die Basisrente steuerlich attraktiv.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: