Seit 1903 Versicherungsmakler für Gewerbe und privat im Großraum Düsseldorf. Wir sichern Unternehmen und private Haushalte.
Babyalarm - Versicherungsschutz für Ihren Nachwuchs
am
Privat
Private Altersvorsorge
Invaliditätsvorsorge
Unfall
Haftpflicht
Familie
Viele Eltern denken, ihr Kind sei ausreichend geschützt. Leider ist das nicht immer der Fall. Was Sie beachten sollten.
Ein neuer Erdenbürger bringt viel Freude, schlaflose Nächte und vor allem eines: zusätzliche Verantwortung. Eltern stellen sich dieser Aufgabe gern, sorgen für ein kindgerechtes Umfeld, gesunde Nahrung, den besten Kindergarten oder frühkindliche Förderung. Haben sie damit an alles gedacht? Nur beinhahe, wie die Praxis zeigt.
Zunächst sollten junge Eltern an sich selbst denken. Was passiert, wenn ihnen etwas zustößt?
Die wichtigsten Versicherungen für Eltern
Eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod eines Elternteils oder beider Eltern einen Kapitalbetrag, der die Ausbildung des Kindes sichern hilft.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Vater oder Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Denn die gesetzliche Rente reicht nicht für eine Zukunft ohne finanzielle Sorgen.
Die wichtigsten Versicherungen für Kinder
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Kinder über ein Elternteil kostenlos versichert. Eine zusätzliche private Krankenzusatzversicherung schließt die Deckungslücken der Gesetzlichen. Privat Krankenversicherte können ihr Kind beitragspflichtig in dem Umfang versichern, den sie für sich selbst gewählt haben.
Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn Ihr Kind unfallbedingt eine anhaltende Gesundheitsbeeinträchtigung erleidet.
Auch Kinder können bereits vor den finanziellen Folgen von Invalidität, Schul- oder Berufsunfähigkeit geschützt werden. Je früher der Vertrag beginnt, umso günstiger ist er.
Ausbildung kostet Geld. Versicherer bieten viele Möglichkeiten, steuerbegünstigt Kapital anzusparen.
Private Pflegeversicherung, auch Kinder können zum Pflegefall werden
Zu guter Letzt sollten Eltern von Kleinkindern prüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Wir beraten Sie zu den Details.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: