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Beschwerden über Versicherungsvermittler blieben auf niedrigem Niveau
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Der Versicherungsombudsmann e. V. hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die Streitschlichtungsstelle gibt es seit 2001 und soll zwischen Verbrauchern, Vermittlern und Versicherern Streitfälle außergerichtlich klären.
Insgesamt wurden 21.548 Beschwerden bearbeitet. Auffällig ist, dass die Lebensversicherung mit 3.189 Beschwerden die Statistik anführt, gefolgt von der Rechtsschutzversicherung mit 3.369 und der Kfz-Kaskoversicherung mit 2.896 Beschwerden. Die Hausratversicherung verzeichnete 2.331 Beschwerden, während die Berufsunfähigkeitsversicherung mit 443 Beschwerden vergleichsweise gering betroffen war.
Beschwerden über Versicherungsvermittler blieben mit 334 Fällen auf einem niedrigen Niveau und zeigten kaum Veränderungen zu den Vorjahren. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit aller Beschwerden betrug knapp 69 Tage, bei Beschwerden über Vermittler etwa 54 Tage.
Von den insgesamt 21.548 eingegangenen Beschwerden wurden 4.337 Fälle aufgrund formaler Hürden abgelehnt. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung waren:
Fehlende Weiterverfolgung durch den Beschwerdeführer: 1.460 Fälle
Versicherer nicht Mitglied des Vereins: 578 Fälle
Anspruch betrifft private Kranken- oder Pflegeversicherung: 1.065 Fälle
Kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch: 1.242 Fälle
Fehlende Anspruchsanmeldung beim Beschwerdegegner: 323 Fälle
Streitigkeit bereits beigelegt: 114 Fälle
Die zulässigen Verfahren endeten mehrheitlich mit einer Abhilfe durch den Beschwerdegegner (4.438 Fälle) oder einer Entscheidung/Empfehlung gemäß Verfahrensordnung (6.599 Fälle). In 895 Fällen wurde ein Vergleich zwischen den Parteien erzielt, und 1.410 Beschwerden wurden vom Beschwerdeführer zurückgenommen.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: