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Bestattungsvorsorge: So sichern Deutsche ihre letzte Ruhestätte ab
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Feuer-, Wald- und Erdbestattung zählen zu den beliebtesten Bestattungsformen in Deutschland. Doch die Kosten sind oft erheblich – Bestattungsvorsorge kann hier entlasten.
In Deutschland sind die Vorstellungen über die eigene Bestattung bei vielen Menschen klar: Laut einer aktuellen Umfrage wünschen sich 28,4 Prozent eine Feuerbestattung, gefolgt von der Waldbestattung (24,5 Prozent) und der klassischen Erdbestattung (15,6 Prozent). Weniger beliebt sind Seebestattungen, anonyme Beisetzungen und andere unkonventionelle Bestattungsformen. Ein zentraler Aspekt dieser Entscheidungen ist jedoch die finanzielle Absicherung, denn die Kosten können in den fünfstelligen Bereich gehen – eine Belastung, die viele Hinterbliebene allein nur schwer tragen können.
Hier setzt die Bestattungsvorsorge an. Sie hilft dabei, die finanziellen Mittel für die gewünschte Bestattungsform im Voraus sicherzustellen und entlastet die Hinterbliebenen im Trauerfall. Doch trotz dieser Vorteile ist die Vorsorgelücke groß: Mehr als die Hälfte der über 40-Jährigen in Deutschland hat noch keine Vorkehrungen für die eigene Bestattung getroffen.
Über die Studie:
Civey-Umfrage im Auftrag der LV 1871. Die Umfrage wurde online im Oktober 2024 durchgeführt. Sie ist repräsentativ. Teilgenommen haben 2.501 Personen
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
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