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Betrug und Veruntreuung: Wie Unternehmen sich schützen können
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Ob interne oder externe Täter – Betrug bedroht Unternehmen zunehmend. Wie Firmen sich schützen und warum eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll ist, zeigt der GDV.
Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird jeder zweite Betrugsfall in Unternehmen von kriminellen Mitarbeitern begangen. Diese verursachen im Schnitt größere Schäden als externe Täter, da sie das Vertrauen ihrer Arbeitgeber ausnutzen und Sicherheitslücken im Unternehmen genau kennen. Der GDV berichtet von durchschnittlichen Schäden in Höhe von 125.000 Euro durch interne Täter, während externe Kriminelle im Schnitt 80.000 Euro erbeuten.
Externe Täter nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz (KI), um ihre Betrugsmaschen zu perfektionieren. Besonders die sogenannte „Fake-President-Masche“, bei der Kriminelle gefälschte Video- und Tonaufnahmen verwenden, um sich als Führungskräfte auszugeben, gewinnt an Bedeutung. In einigen Fällen treten Betrüger sogar in Videokonferenzen als vermeintliche Vorstände auf, um hohe Geldsummen auf fremde Konten transferieren zu lassen.
Der GDV empfiehlt Unternehmen, effektive Kontrollsysteme zu implementieren, um sich vor solchen Vorfällen zu schützen. Dazu gehört das Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, die Schulung der Mitarbeiter sowie die Einführung eines Hinweisgeber-Systems. Zusätzlich können Compliance-Beauftragte dazu beitragen, interne Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken.
Die Vertrauensschadenversicherung als Schutz
Unternehmen können sich durch eine Vertrauensschadenversicherung vor den finanziellen Folgen von Betrug und Veruntreuung schützen. Diese Versicherung deckt Verluste ab, die durch kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder externen Tätern entstehen. Im Jahr 2022/23 beliefen sich die versicherten Schäden laut GDV auf rund 450 Millionen Euro.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: