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Erwerbsminderungsrente: Psychische Erkrankungen als Hauptursache
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Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Erwerbsminderungsrenten in Deutschland. Im Jahr 2023 entfielen fast 40 Prozent der neuen Renten auf psychosomatische Diagnosen. Frauen sind dabei häufiger betroffen als Männer.
Im Jahr 2023 erhielten 164.364 Personen erstmals eine Erwerbsminderungsrente mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag von 1.001,34 Euro. Psychische Erkrankungen waren die häufigste Ursache, gefolgt von orthopädischen und sonstigen Krankheiten. Frauen sind stärker betroffen als Männer. Die meisten Renten wurden wegen voller Erwerbsminderung gewährt, wobei der durchschnittliche Zahlbetrag bei 1.059 Euro lag. Teilweise Erwerbsminderung wurde bei 20.216 Personen festgestellt, mit einem durchschnittlichen Zahlbetrag von knapp 593 Euro.
Bezugsvoraussetzungen für Erwerbsminderung
Um eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, müssen strenge Vorgaben erfüllt sein. Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person außerstande ist, mindestens sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf zu arbeiten. Diese Einschränkung muss nach aktueller Diagnose dauerhaft bestehen, wobei "dauerhaft" in der Regel bedeutet, dass der Zustand länger als sechs Monate anhält. Volle Erwerbsminderung besteht, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf zu arbeiten. Darüber hinaus müssen mindestens fünf Jahre Beitragszeit in der Rentenversicherung nachgewiesen werden, davon drei Jahre Pflichtbeitrag in den zurückliegenden fünf Jahren.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: