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Höhere Förderung für die Altersvorsorge – Das sollten Sparer jetzt wissen
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Mehr Steuervorteile für die Altersvorsorge: Wer privat oder betrieblich für das Alter vorsorgt, kann 2025 von höheren Förderbeträgen profitieren. Das bringt Arbeitnehmern und Selbstständigen zusätzliche Steuerersparnisse.
Gute Nachrichten für alle, die für das Alter vorsorgen: Der Staat hat die steuerlichen Fördergrenzen für die private und betriebliche Altersvorsorge zum Jahreswechsel erhöht. Dadurch können Sparer höhere Beträge steuerfrei investieren und so mehr aus ihrer Vorsorge machen.
Private Altersvorsorge: Mehr Steuervorteile für Rürup-Rente und Co.
Wer in eine Basis-Rente (Rürup-Rente) einzahlt, kann ab sofort bis zu 29.344 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das sind fast 2.000 Euro mehr als im Vorjahr. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fallen unter diese Regelung.
Betriebliche Altersvorsorge: Mehr steuerfreie Beiträge möglich
Wer eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzt, profitiert ebenfalls von höheren Steuerfreibeträgen. Arbeitnehmer können nun 3.864 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Zusätzlich gibt es noch mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Wer möchte, kann denselben Betrag noch einmal steuerfrei einzahlen – insgesamt also 7.728 Euro im Jahr.
Rentner profitieren von höheren Freibeträgen
Auch für Betriebsrentner gibt es eine Verbesserung: Der Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge wurde auf 187,25 Euro pro Monat erhöht. Das bedeutet, dass Kapitalabfindungen bis zu 22.470 Euro beitragsfrei bleiben.
Diese Änderungen machen die private und betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver. Wer noch keine passende Lösung hat, sollte sich jetzt informieren, um die neuen Steuervorteile voll auszuschöpfen.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
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