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Krankenkassenwechsel: Geht das jetzt noch?
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Der Jahreswechsel bringt häufig Beitragserhöhungen bei den gesetzlichen Krankenkassen mit sich. Wer erst jetzt bemerkt, dass die eigene Kasse teurer geworden ist, hat oft noch die Möglichkeit zu wechseln. Das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung galt zwar nur bis zum 31. Januar, aber in vielen Fällen ist ein Wechsel auch darüber hinaus möglich.
Wer kann noch wechseln?
Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien für Versicherte:
Mehr als 12 Monate in der aktuellen Krankenkasse versichert: Ein Wechsel ist jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Wer im Februar kündigt, wechselt somit zum 1. Mai.
Kürzer als 12 Monate versichert und Beitragserhöhung zum 1. Januar: Hier bestand bis zum 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht. Ab Februar greift wieder die 12-monatige Bindefrist, sodass ein Wechsel erst nach Ablauf dieser Zeit möglich ist.
Besondere Wechseloptionen
Zwei Ausnahmen gibt es von der 12-monatigen Bindefrist:
Neuer Job, neue Krankenkasse: Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Krankenkasse unabhängig von Fristen gewechselt werden, sofern der Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Arbeitsbeginn gestellt wird.
Wahltarif Krankengeld: Selbstständige mit diesem Wahltarif unterliegen immer einer Mindestbindung von 12 Monaten und haben kein Sonderkündigungsrecht.
Jetzt noch handeln
Auch ohne Sonderkündigungsrecht kann sich ein Wechsel lohnen. Neben dem Zusatzbeitrag sollten Versicherte prüfen, welche Leistungen sie tatsächlich benötigen und ob eine andere Kasse günstigere Beiträge oder attraktivere Zusatzleistungen bietet.
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