Seit 1903 Versicherungsmakler für Gewerbe und privat im Großraum Düsseldorf. Wir sichern Unternehmen und private Haushalte.
Regionalklassen in der Kfz-Versicherung: Was Autofahrer 2025 erwartet
am
Die jährliche Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bringt auch 2025 wieder wichtige Veränderungen in den Regionalklassen der Kfz-Versicherung mit sich. Diese Klassen sind ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge, da sie die Schadenbilanzen der 413 deutschen Zulassungsbezirke widerspiegeln.
Für rund 9,4 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte ändern sich die Regionalklassen. In 49 Zulassungsbezirken steigen die Klassen, was höhere Beiträge zur Folge hat. Im Gegensatz dazu profitieren 59 Bezirke von günstigeren Einstufungen. Besonders stark verbessern sich die Regionalklassen in Bayern, wo fast jeder vierte Autofahrer ab 2025 in eine günstigere Klasse eingestuft wird. Im Gegensatz dazu bleiben Großstädte wie Berlin und Offenbach in höheren Regionalklassen, da dort weiterhin schlechte Schadenbilanzen verzeichnet werden.
Auch in der Kaskoversicherung gibt es Veränderungen: Für etwa 5,8 Millionen Versicherte steigen die Regionalklassen, während etwa 4,5 Millionen Autofahrer auf niedrigere Klassen hoffen dürfen. Diese Verschiebungen sind oft wetterbedingt, etwa durch Hagelschäden, die in Regionen wie Bayern und Hessen zu einer Verschlechterung der Schadenbilanzen führten.
Die Regionalklassen sind zwar für die Versicherungsunternehmen nicht bindend, dienen jedoch als wichtige Orientierungshilfe für die Beitragsberechnung. Sie zeigen, wie stark die Schadenbilanzen regional variieren und welche Auswirkungen dies auf die Versicherungsbeiträge haben kann. Während in ländlichen Gebieten wie Brandenburg und Schleswig-Holstein die Schadenbilanzen häufig günstig ausfallen, sind die Belastungen in den Metropolen tendenziell höher. Die neuen Einstufungen gelten ab sofort für Neuverträge und ab dem nächsten Versicherungsjahr auch für bestehende Verträge.
Der GDV stellt dieses Online-Tool bereit, mit dem alle Regionalklassen in Deutschland abgefragt werden können.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: