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Rekord bei Wildunfällen: Schäden steigen weiter an
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Im Jahr 2023 wurden in Deutschland fast 282.000 Wildunfälle registriert – 17.000 mehr als im Vorjahr. Das zeigt die aktuelle Schadenbilanz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Die durch diese Unfälle verursachten Schäden stiegen erstmals auf über eine Milliarde Euro. Laut GDV mussten Kfz-Versicherer insgesamt 1.085 Millionen Euro zahlen, ein Anstieg von 14,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
„Die Versicherer haben 2023 erstmals mehr als eine Milliarde Euro für Wildschäden ausgeben müssen – das sind fast drei Millionen Euro pro Tag“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Die durchschnittlichen Kosten pro Unfall stiegen ebenfalls: Im Schnitt zahlten die Versicherer 3.850 Euro, im Jahr 2022 waren es noch 3.600 Euro. Die Gefahr von Wildunfällen ist saisonal unterschiedlich: Im Frühjahr und im Herbst gibt es besonders viele Unfälle mit Wildtieren. Dabei kommen oft Karosserieteile zu Schaden, die aufgrund steigender Preise und höherer Werkstattkosten zunehmend teurer werden.
Welche Versicherung zahlt?
Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Kollisionen mit Haarwild wie Rehen, Wildschweinen oder Hirschen verursacht werden. Für den Fall, dass der Unfall durch andere Tiere wie Kühe oder Schafe ausgelöst wird, ist meist eine Vollkasko-Police erforderlich oder eine entsprechende Vertragserweiterung in der Teilkasko.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
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Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
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Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
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