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Riester-Rente: Neue Regeln für Zulagen ab 2025

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Ab 2025 gelten neue Regeln für das Zulagenverfahren der Riester-Rente, die durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt wurden. Damit wird einer der häufigsten Kritikpunkte an der Riester-Rente, die Rückforderungen von Zulagen, weitestgehend behoben.

Prüfung vor Auszahlung

Die wichtigste Neuerung: Bevor die Zulagen ausgezahlt werden, werden alle Angaben wie Zulageberechtigung, Einkommen und Kindergeldanspruch vollständig maschinell geprüft. Nur wenn die Daten stimmen, überweist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulage an den Anbieter, der sie Ihrem Riester-Vertrag gutschreibt.

Was passiert bei Fehlern?

Stimmt etwas nicht – etwa, weil kein Anspruch auf die Kinderzulage besteht – erhalten Sie direkt von der ZfA einen sogenannten Festsetzungsbescheid. In diesem Bescheid wird erklärt, warum die Zulage nicht gewährt wurde. Gegen diese Entscheidung können Sie Einspruch einlegen.

Rückforderungen bleiben seltene Ausnahme

Auch mit den neuen Regeln können Rückforderungen in seltenen Fällen vorkommen. Zum Beispiel, wenn die Kindergeldberechtigung rückwirkend entfällt oder Kindererziehungszeiten nicht bewilligt werden. In solchen Fällen werden Sie von der ZfA informiert und erhalten ebenfalls einen Festsetzungsbescheid.

Die neuen Regeln gelten für Zulagenanträge ab dem Beitragsjahr 2024 und sollen Ihnen mehr Sicherheit und Transparenz bei der Riester-Rente bieten.