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Riester-Rente: Neue Regeln für Zulagen ab 2025
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Ab 2025 gelten neue Regeln für das Zulagenverfahren der Riester-Rente, die durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt wurden. Damit wird einer der häufigsten Kritikpunkte an der Riester-Rente, die Rückforderungen von Zulagen, weitestgehend behoben.
Prüfung vor Auszahlung
Die wichtigste Neuerung: Bevor die Zulagen ausgezahlt werden, werden alle Angaben wie Zulageberechtigung, Einkommen und Kindergeldanspruch vollständig maschinell geprüft. Nur wenn die Daten stimmen, überweist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulage an den Anbieter, der sie Ihrem Riester-Vertrag gutschreibt.
Was passiert bei Fehlern?
Stimmt etwas nicht – etwa, weil kein Anspruch auf die Kinderzulage besteht – erhalten Sie direkt von der ZfA einen sogenannten Festsetzungsbescheid. In diesem Bescheid wird erklärt, warum die Zulage nicht gewährt wurde. Gegen diese Entscheidung können Sie Einspruch einlegen.
Rückforderungen bleiben seltene Ausnahme
Auch mit den neuen Regeln können Rückforderungen in seltenen Fällen vorkommen. Zum Beispiel, wenn die Kindergeldberechtigung rückwirkend entfällt oder Kindererziehungszeiten nicht bewilligt werden. In solchen Fällen werden Sie von der ZfA informiert und erhalten ebenfalls einen Festsetzungsbescheid.
Die neuen Regeln gelten für Zulagenanträge ab dem Beitragsjahr 2024 und sollen Ihnen mehr Sicherheit und Transparenz bei der Riester-Rente bieten.
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Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: