Seit 1903 Versicherungsmakler für Gewerbe und privat im Großraum Düsseldorf. Wir sichern Unternehmen und private Haushalte.
Versicherungsansprüche: Was tun bei einem Hagelschaden am Kfz?
am
Für Kaskoversicherte gilt nach einem Hagelschaden: Nicht viel Zeit verlieren und den Schaden am besten noch am gleichen Tag für die Schadenmeldung dokumentieren. Es ist wichtig, die Beschädigungen möglichst präzise zu dokumentieren, den Zeitpunkt des Hagelschauers sowie den genauen Ort festzuhalten. Eine Foto-Dokumentation der durch den Hagel verursachten Schäden ist auch erforderlich.
Also, Smartphone zur Hand nehmen und alle Schäden fotografieren, sobald das Unwetter vorbei ist – die besonders betroffenen Stellen am besten zusätzlich mit Nahaufnahmen. Im Rahmen der Prüfung kann der Kfz-Versicherer anhand der Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit die Schadenmeldung dem Unwetter lokal und zeitlich zuordnen.
Um die Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen, sollte die Schadenmeldung schriftlich erfolgen. Die meisten Anbieter bieten auf ihrer Webseite ein Online-Formular an, um den Schaden online zu melden. Zudem kann es nicht schaden, die Versicherung vorab telefonisch über den Hagelschaden zu informieren.
Nach Eingang der Schadenmeldung beauftragt der Kfz-Versicherer in der Regel einen geeigneten Sachverständigen, der die Höhe des Schadens am Fahrzeug ermittelt. Liegt das Gutachten vor, kann der beschädigte Wagen in die Werkstatt gebracht werden.
Noch besser ist natürlich, wenn es überhaupt nicht erst zum Schadenfall kommt. Der Direktversicherer Verti gibt dafür folgende Tipps.
5 Vorsorgetipps gegen Hagelschäden am Fahrzeug:
Parken Sie Ihr Fahrzeug möglichst in einer Garage oder unter einem Carport.
Achten Sie auf etwaige Unwetterwarnungen – TV, Radio oder Warn-Apps helfen dabei.
Stellen Sie Ihr Auto, sobald sich ein Unwetter ankündigt, vorsorglich überdacht ab.
Schützen Sie die Karosserie zur Not auch mit einer geeigneten Abdeckung.
Ist keine Garage vorhanden, ist das nächstgelegene Parkhaus eine gute Wahl.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
7. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
8. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
9. Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle: